- Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen
- Rotlichtverstöße
- Ladungssicherung
- Gewichtskontrollen
Wir überprüfen im Rahmen von Bußgeldverfahren die ordnungsgemäße Durchführung sowie die Richtigkeit der Ergebnisse aller in Deutschland durch Polizei und Kommunen angewandten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
Die Verwertbarkeit amtlicher Messergebnisse ist neben der gültigen Eichung des Messgerätes auch von der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme sowie der Einhaltung entsprechender Herstellervorschriften abhängig. Der Zugang auf die heute zumeist digital vorliegenden Messdaten erfolgt mit autorisierten Programmen der Gerätehersteller. Als Beweismittel vorliegende Messfotos können für eine Zuordnungskontrolle fotogrammetrisch ausgewertet und Videosequenzen mit entsprechender Software analysiert werden. Der Einsatz mobiler Radlastwaagen zur Überprüfung der Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts erfordert neben einer besonderen Sorgfalt seitens der mit der Wiegung betrauten Polizeibeamten auch waagen- und gewichtsspezifische Toleranzabzüge. Beanstandete Ladungssicherungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben sowie geltenden VDI-Richtlinien und DIN-Normen überprüft.
Geschwindigkeit | Abstand | Rotlicht |
Gewichtskontrolle | Ladungssicherung | |